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FAQ: Arbeitssicherheit "Die TOP 10 der meistgestellten Fragen"

Jedes Jahr er­eig­nen sich in Deut­sch­land fast eine Mil­li­on Unfälle am Ar­beits­platz. Viele davon könnten durch den rich­ti­gen Ar­beits­schutz ver­mie­den wer­den. Aber was genau be­deu­tet Ar­beits­schutz über­haupt, und wer kümmert sich um die­ses Thema? Wir schau­en uns die TOP 10 der meist­ge­stell­ten Fra­gen an.

1. Was be­deu­ten die Be­grif­fe Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz?

Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz be­deu­ten die Schaf­fung und den Er­halt von ge­sun­den und si­che­ren Ar­beits­be­din­gun­gen. Mögli­che Ge­fah­ren wer­den im Vor­feld er­kannt, Ri­si­ken mi­ni­miert, und Ver­let­zun­gen, Unfälle und Krank­hei­ten ver­mie­den.

2 .Wel­ches Ziel ver­fol­gen Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz?

Präven­ti­ves Han­deln bie­tet den op­ti­ma­len Schutz vor mögli­chen Gefähr­dun­gen am Ar­beits­platz. Ge­sun­de und mo­ti­vier­te Mit­a­r­bei­te­rIn­nen ver­ur­sa­chen we­ni­ger Ar­beits­ausfälle und ver­rin­gern die Per­so­nal­kos­ten.

3. Wel­che Gefähr­dun­gen können denn auf­tre­ten?

Je nach Bran­che und Ar­beits­be­reich ent­ste­hen un­ter­schied­li­che Gefähr­dun­gen, bei­spiels­wei­se durch Ge­fahr­stof­fe, gefähr­li­che Ar­beits­mit­tel oder feh­len­de Schutz­klei­dung. Aber auch Fol­gen falscher Sitz­hal­tung am Schreib­tisch oder un­zu­rei­chen­de Be­leuch­tung können ernst­haf­te Gefähr­dun­gen für die Ge­sund­heit der Mit­a­r­bei­ter dar­stel­len. 

4. Wer ist ver­ant­wort­lich für die Si­cher­heit am Ar­beits­platz?

Grundsätz­lich ist der Un­ter­neh­mer ver­ant­wort­lich für die Berück­sich­ti­gung und Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Vor­ga­ben im Ar­beits­schutz. Auch be­trieb­li­chen Vor­ge­setz­ten können Pflich­ten zur Er­hal­tung von Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz in ihrem Ver­ant­wor­tungs­be­reich übert­ra­gen wer­den. Letzt­lich aber sind auch alle Mit­a­r­bei­te­rIn­nen dazu auf­ge­ru­fen, selbst aktiv an der Er­hal­tung si­che­rer Ar­beits­be­din­gun­gen mit­zu­wir­ken. 

5. Wel­che ge­setz­li­chen Grund­la­gen gibt es?

Neben dem Ge­setz­ge­ber mit sei­nen ent­spre­chen­den Ge­set­zen und Ver­ord­nun­gen, den tech­ni­schen Re­geln und Richt­li­ni­en, ist auch die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung (DGUV) mit ihren Vor­schrif­ten, Re­geln, In­for­ma­ti­o­nen und Grundsätzen zuständig für das Er­las­sen und Über­wa­chen der recht­li­chen Vor­ga­ben im Ar­beits­schutz.

6. Was re­gelt das Ar­beits­schutz­ge­setz?

Im Ar­beits­schutz­ge­setz sind die Rech­te und Pflich­ten der Beschäftig­ten sowie des Un­ter­neh­mers fest­ge­legt. Auch die Or­ga­ni­sa­ti­on der be­trieb­li­chen Ers­ten Hilfe und der ar­beits­me­di­zi­ni­schen Vor­sor­ge wird hier ge­re­gelt. Diese An­for­de­run­gen wer­den dann bei­spiels­wei­se durch ent­spre­chen­de Ver­ord­nun­gen, aber auch durch Vor­schrif­ten der DGUV, kon­kre­ti­siert.

7. Wofür sind Si­cher­heits­be­auf­trag­te zuständig?

Jedes Un­ter­neh­men mit mehr als 20 Beschäftig­ten muss Si­cher­heits­be­auf­trag­te in aus­rei­chen­der Zahl be­stel­len. Ihre Auf­ga­be ist es, un­si­che­re Ar­beits­wei­sen und Ar­beits­be­din­gun­gen zu er­ken­nen, und den Un­ter­neh­mer, sowie die Kol­le­gen hier­auf auf­merk­sam ma­chen. Durch ihre Rolle im Be­trieb ver­ste­hen sie sich als Mit­tels­mann zwi­schen dem Un­ter­neh­men und der Be­leg­schaft und bil­den somit ein wich­ti­ges Bin­de­glied im be­trieb­li­chen Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz.

8. Was ist der Un­ter­schied zwi­schen einem Si­cher­heits­be­auf­trag­ten und einer Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit?

Si­cher­heits­be­auf­trag­te sind Mit­a­r­bei­te­rIn­nen des Un­ter­neh­mens, die im Be­trieb die Si­cher­heit un­terstützen. Sie be­fin­den sich in fach­li­cher, räum­li­cher und zeit­li­cher Nähe zu den be­trieb­li­chen Ar­beits­abläufen und ste­hen in engem Kon­takt zu allen am be­trieb­li­chen Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz Be­tei­lig­ten.

Eine Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit hat eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung, bei­spiels­wei­se bei der zuständi­gen Be­rufs­ge­nos­sen­schaft, er­folg­reich ab­sol­viert. Sie berät und un­terstützt den Be­trieb fach­kun­dig in allen tech­ni­schen Fra­gen des Ar­beits­schut­zes und kann so­wohl fest im Un­ter­neh­men ein­ge­stellt, als auch über einen ex­ter­nen Dienst­leis­ter be­stellt wer­den. Jedes Un­ter­neh­men muss gemäß Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz und DGUV Vor­schrift 2 die Be­treu­ung durch eine Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit gewähr­leis­ten.

9. Was sind die DGUV und die DGUV Vor­schrif­ten?

Die Deut­sche Ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung (DGUV) als der Da­ch­ver­band der ge­werb­li­chen Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten ist gemäß SGB VII zuständig zum Er­lass der Un­fall­verhütungs­vor­schrif­ten (DGUV Vor­schrif­ten), wel­che rechts­ver­bind­lich für die Mit­glieds­be­trie­be gel­tend sind.

In den DGUV-Vor­schrif­ten sind die Vor­ga­ben zum Er­rei­chen und Er­halt von Si­cher­heit und Ge­sund­heit am Ar­beits­platz de­fi­niert.

In der DGUV Vor­schrift 1 „Grundsätze der Präven­ti­on“ wer­den An­for­de­run­gen aus dem Ar­beits­schutz­ge­setz wei­ter kon­kre­ti­siert. Sie gehört zu den wich­tigs­ten Un­fall­verhütungs­vor­schrif­ten der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Dort las­sen sich unter an­de­rem die Grund­pflich­ten der Un­ter­neh­me­rIn­nen, wie bei­spiels­wei­se die Pflicht zur Er­stel­lung einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, Un­ter­wei­sungs­pflich­ten oder Zu­tritts­be­rech­ti­gun­gen wie­der­fin­den.

10. Was wird durch eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung er­mit­telt und was nicht?

Im Rah­men einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wer­den alle auf­tre­ten­den Gefähr­dun­gen für die Mit­a­r­bei­te­rIn­nen sys­te­ma­tisch er­mit­telt und das ent­spre­chen­de Ri­si­ko be­wer­tet.

Hier­nach wer­den Schutz­zie­le de­fi­niert, ent­spre­chen­de Schutz­maßnah­men aus­gewählt, um­ge­setzt und ab­sch­ließend auf ihre Wirk­sam­keit hin überprüft.

Nicht er­mit­telt hin­ge­gen wer­den Ar­beits­leis­tun­gen oder die Wirt­schaft­lich­keit von Ar­beits­plätzen und -abläufen.

19. August 2020

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