Un­ter­wei­sung von Vor­ge­setz­ten und Mit­a­r­bei­tern

Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht nach ArbSchG § 12 & DGUV 1

Rechtskonform, praxisnah und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

Durchführung direkt im Betrieb oder in unseren Schulungsräumen in Duisburg

Verantwortung beginnt mit Wissen

Eine regelmäßige Unterweisung von Vorgesetzten und Mitarbeitern ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Sie sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur bekannt, sondern auch konsequent umgesetzt werden.
Mit unseren Schulungen werden Ihre Beschäftigten praxisnah auf den neuesten Stand gebracht – zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicherem Verhalten am Arbeitsplatz.
So fördern Sie Eigenverantwortung, Prävention und eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.

Bunte Schutzhelme an Holzwand aufgehängt

Unterweisungspflicht nach DGUV und Arbeitsschutzgesetz

Nach § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu unterweisen.
Diese Pflicht kann auf geeignete Führungskräfte übertragen werden, bleibt aber in der Gesamtverantwortung des Unternehmers.
Unsere Schulungen vermitteln die rechtlichen Grundlagen, Methoden und Kommunikationsstrategien, um Unterweisungen fachlich korrekt, rechtskonform und motivierend durchzuführen.

Inhalte und Themenbereiche
der Unterweisung

Grundlagen und Ziele der Unterweisung

Ziel jeder Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu fördern.
Teilnehmer lernen, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen einzuhalten und Arbeitsabläufe sicher zu gestalten.
Besonders Führungskräfte werden geschult, Unterweisungen methodisch zu planen, verständlich zu vermitteln und die Wirksamkeit anschließend zu überprüfen.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Unterweisungspflicht ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, u. a. dem Arbeitsschutzgesetz § 12, der Betriebssicherheitsverordnung § 12, der Gefahrstoffverordnung § 14 sowie der DGUV Vorschrift 1.
Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29) fordert halbjährliche Unterweisungen für Jugendliche.
Unsere Trainer zeigen praxisnah, wie Sie alle Anforderungen erfüllen und Unterweisungen ordnungsgemäß dokumentieren – für maximale Rechtskonformität bei Audits und Kontrollen.

Organisation und Durchführung im Betrieb

Wir zeigen, wie Unterweisungen effizient vorbereitet und durchgeführt werden – von der Themenauswahl über den richtigen Zeitpunkt bis zur Teilnehmerzahl.
Kurze, regelmäßige Unterweisungen sind oft effektiver als seltene, lange Veranstaltungen.
Dank unserer Erfahrung aus über 10 Jahren in der betrieblichen Sicherheit können wir Schulungsinhalte individuell auf Ihren Arbeitsplatz, Ihre Gefährdungen und Ihr Personal abstimmen.

Themenbeispiele für betriebliche Unterweisungen

Unsere Schulungen decken alle relevanten Themen ab, z. B.:

  • Rechte und Pflichten von Mitarbeitern

  • Tragen und Einsatz von PSA

  • Gefährdungen durch Maschinen und Gefahrstoffe

  • Ergonomie, Heben und Tragen

  • Ladungssicherung, Kran- und Staplerbetrieb

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen

  • Brandschutz und Erste Hilfe

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und psychische Belastungen

Jede Unterweisung kann als Grundunterweisung, Wiederholung oder themenspezifische Schulung erfolgen – wahlweise bei Ihnen im Betrieb oder in unseren modernen Räumen in Duisburg.

Ihre Vorteile mit
WS Industries

WS Industries steht für praxisgerechte, rechtskonforme und lebendige Schulungen.
Unsere Unterweisungen helfen Ihnen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen.

Vorteile auf einen Blick:

  • Schulungsräume in Duisburg oder Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort

  • Bis zu 20 Teilnehmer pro Schulung

  • Dokumentation mit Teilnehmerliste und Unterschriftennachweis

  • Fachlich geprüfte Inhalte nach DGUV 211-005

  • Schulung von Vorgesetzten und Mitarbeitern aller Branchen

Interessiert, oder benötigen
Sie mehr Informationen?

Ihr Ansprechpartner steht für Sie bereit

Mein Name ist Andre Rolf Weber, und ich bin Ihr Experte für Unterweisungen von Mitarbeitenden und Führungskräften. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir, und wir bewerten gemeinsam Ihre Situation sowie die beste Lösung für Sie.

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Häufige Fragen
zu Unterweisungen

Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem, einfach Termin vereinbaren und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Diese Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen und die Durchführung schriftlich zu dokumentieren.

In der Regel mindestens einmal jährlich.
Zusätzlich sind Unterweisungen erforderlich bei neuen Arbeitsmitteln, Aufgabenveränderungen, nach Unfällen oder wenn neue Gefährdungen hinzukommen.
Für Jugendliche gilt nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz eine halbjährliche Unterweisungspflicht.

Der Arbeitgeber kann die Unterweisung selbst durchführen oder eine fachlich geeignete und geschulte Person damit beauftragen – etwa eine Führungskraft oder Sicherheitsbeauftragte.
Wichtig ist, dass die unterweisende Person die Gefährdungen kennt und in der Lage ist, praxisnah und verständlich zu unterweisen.

Die Inhalte richten sich nach den Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Typische Themen sind:

  • Rechte und Pflichten von Beschäftigten

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen

  • Brandschutz und Erste Hilfe

  • Gefährdungen durch Maschinen, Gefahrstoffe oder körperliche Belastungen

  • Ergonomie, Heben und Tragen

  • Ladungssicherung, Flurförderzeuge, Kranbetrieb

Ja – die Schulung wird dokumentiert, durch Teilnehmende und Unterweisende unterschrieben und rechtskonform archiviert.

Unterbleiben Unterweisungen oder sind sie nicht nachweisbar, drohen Bußgelder durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften.
Im Schadensfall kann zudem die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden.
Regelmäßige, dokumentierte Unterweisungen sichern daher nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch den Arbeitgeber rechtlich ab.

Die Gruppengröße liegt bei maximal 20 Teilnehmenden pro Schulung, um eine effektive Vermittlung der Inhalte zu gewährleisten.

Die Schulungen können flexibel durchgeführt werden –
wahlweise in unseren modernen Schulungsräumen in Duisburg oder als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen.
Dadurch können wir die Unterweisung individuell auf Ihre Arbeitsumgebung und die spezifischen Gefährdungen Ihrer Branche abstimmen.