Un­ter­wei­sung von Vor­ge­setz­ten und Mit­a­r­bei­tern

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Un­ter­wei­sung von Vor­ge­setz­ten und Mit­a­r­bei­tern

Eine an­ge­mes­se­ne und pra­xis­ge­rech­te jähr­li­che Un­ter­wei­sung leis­tet einen we­sent­li­chen Bei­trag zur Ein­bin­dung der Beschäftig­ten in den be­trieb­li­chen Ar­beits­schutz und zur Aus­bil­dung eines si­cher­heits­ge­rech­ten und ge­sund­heits­be­wuss­ten Ver­hal­tens. Ge­ne­rell ist es die Auf­ga­be des Un­ter­neh­mers, Un­ter­wei­sun­gen durch­zuführen, er kann diese Auf­ga­be aber auch an seine Mit­a­r­bei­ter übert­ra­gen. Dabei han­delt es sich um all­ge­mei­ne Grund­un­ter­wei­sun­gen und nicht um fach­li­che Un­ter­wei­sun­gen wie z.B. die an Ma­schi­nen. Statt­des­sen geht es darum, die Mit­a­r­bei­ter des Un­ter­neh­mens über die rich­ti­gen Ar­beits­abläufe, Schutz­maßnah­men, Gefähr­dun­gen, Si­cher­heits­kenn­zeich­nun­gen und das Ver­hal­ten bei Störun­gen und Notfällen zu in­for­mie­ren. 

WS In­dus­tries bie­tet Ihnen pra­xis­ge­rech­te Schu­lun­gen an, um Ihre Mit­a­r­bei­ter in die­sem Be­reich kom­pe­tent wei­ter­zu­bil­den und um sie fit für Un­ter­wei­sun­gen in Ihrem Un­ter­neh­men zu ma­chen. (Vor­ga­ben ArbschG / Be­trSichV / DGUV 1 / GefStoffV &hel­lip;)

Die Un­ter­wei­sun­gen sol­len in der Regel statt­fin­den:

  • vor Auf­nah­me der Tätig­keit,
  • bei Verände­rung in den Auf­ga­ben­be­rei­chen,
  • nach Unfällen,
  • bei Einführung neuer Ar­beits­mit­tel oder Tech­no­lo­gi­en,
  • Um­gang mit Ge­fahr­stof­fen
  • und als jähr­li­che Wie­der­ho­lungs­un­ter­wei­sung.

Dabei han­delt es sich in der Regel um Grund­un­ter­wei­sun­gen und/oder all­ge­mei­ne Si­cher­heits­un­ter­wei­sung. Die Un­ter­wei­sun­gen können z. B. fol­gen­de The­men be­tref­fen: 

  • Rech­te und Pflich­ten von Mit­a­r­bei­tern
  • Schutzausrüstung (Tra­gen von PSA)
  • Ge­fah­renstof­fe
  • Si­cher­heit an Ma­schi­nen
  • Er­go­no­mie / Heben und Tra­gen
  • La­dungs­si­che­rung
  • Flurförder­fahr­zeu­ge
  • Kran
  • An­schla­gen von Las­ten
  • Hu­b­a­r­beitsbühne
  • spe­zi­fi­sche Kun­denwünsche

Was gilt es bei einer Un­ter­wei­sung zu be­ach­ten?

Bei der Un­ter­wei­sung muss ge­ne­rell der Ar­beit­ge­ber oder ein vom Ar­beit­ge­ber be­nann­ter Ver­tre­ter dabei sein. Die Un­ter­wei­sung wird pro­to­kol­liert und im An­schluss vom Ar­beit­ge­ber, Ar­beit­neh­mer und Un­ter­wei­ser un­ter­schrie­ben. Die­ser Vor­gang sorgt für zusätz­li­che Rechts­si­cher­heit gegenüber der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft und den Behörden.

Wie sind die recht­li­chen Be­stim­mun­gen zu Un­ter­wei­sun­gen?

Grundsätz­lich schreibt die Un­fall­verhütungs­vor­schrift „Grundsätze der Präven­ti­on" (DGUV Vor­schrift 1) die schrift­li­che Do­ku­men­ta­ti­on aller Un­ter­wei­sun­gen vor. Die Be­deu­tung der Un­ter­wei­sung wird damit ex­pli­zit her­vor­ge­ho­ben. Außerdem haben Un­ter­wei­sen­de einen Nach­weis für ihre Pflich­terfüllung er­bracht.

Zudem sind fol­gen­de Ge­set­ze be­son­ders für die Un­ter­wei­sun­gen zu be­ach­ten 

  • Ju­gend­a­r­beits­schutz­ge­setz § 29, „Un­ter­wei­sung über Ge­fah­ren“ (min­des­tens halbjähr­li­che Un­ter­wei­sung)
  • Ar­beits­schutz­ge­setz § 12, „Un­ter­wei­sung“
  • Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung § 12, „Un­ter­wei­sung und be­son­de­re Be­auf­tra­gung von Beschäftig­ten“
  • Bio­stoff­ver­ord­nung § 12, „Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge“
  • Ge­fahr­stoff­ver­ord­nung § 14, „Un­ter­rich­tung und Un­ter­wei­sung der Beschäftig­ten“
  • Lärm- und Vi­bra­ti­ons-Ar­beits­schutz­ver­ord­nung § 11, „Un­ter­wei­sung der Beschäftig­ten“

Was pas­siert, wenn Un­ter­neh­men sich nicht an die Vor­ga­ben zum Thema Un­ter­wei­sung von Vor­ge­setz­ten und Mit­a­r­bei­tern hal­ten?

Wenn Un­ter­neh­men keine Un­ter­wei­sun­gen durch dafür qua­li­fi­zier­te Mit­a­r­bei­ter durchführen las­sen, kann dies even­tu­ell Bußgel­der durch die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft zur Folge haben. Auch bei einer zufälli­gen Nach­fra­ge im Be­trieb kann es nach­tei­lig sein, falls keine zuständi­gen Mit­a­r­bei­ter ge­nannt wer­den können. Als Ver­ant­wort­li­che wird bei einer Nicht­be­ach­tung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten stets die Un­ter­neh­mensführung her­an­ge­zo­gen.

 

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