Aus­bil­dung zum
Brand- und Si­che­rungs­pos­ten

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Aus­bil­dung zum Brand- und Si­che­rungs­pos­ten gemäß DGUV R 113-004

Bei Ar­bei­ten mit be­son­de­ren Ge­fah­ren wie z. B. Schweißar­bei­ten, Be­fah­ren von engen Behältern oder Silos bzw. engen Räumen ist das Be­reit­stel­len von aus­ge­bil­de­ten Brand- und Si­che­rungs­pos­ten laut  DGUV 113-004 vor­ge­schrie­ben. Zu den Auf­ga­ben eines Si­che­rungs­pos­tens/Brand­schutz­pos­tens zählt unter an­de­rem der ständige Kon­takt mit den Mit­a­r­bei­tern im Behälter, Silo etc. und das Her­bei­ru­fen und Ein­wei­sen von Ret­tungs­kräften, falls es zu einem Ar­beits­un­fall kom­men soll­te. Zudem sind Si­che­rungs­pos­ten und Brand­schutz­pos­ten ver­ant­wort­lich für den si­che­ren Um­gang mit und den Ein­satz von Feu­erlöschein­rich­tun­gen zur Bekämp­fung von Ent­ste­hungs­bränden ohne Ei­gen­gefähr­dung.

Warum sor­gen Un­ter­neh­men für Be­reit­stel­lun­gen von Brand- und Si­che­rungs­pos­ten?

Die Be­reit­stel­lung eines Si­che­rungs­pos­tens/Brand­schutz­pos­tens ist wich­tig, damit es nicht zu schwe­ren oder (im schlimms­ten Fall) zu tödli­chen Unfällen, zum Bei­spiel durch einen Ge­fahr­stoff­un­fall oder durch Brände kommt. Des­halb ist es sei­tens des Un­ter­neh­mers bzw. der Führungs­kräfte zwin­gend er­for­der­lich, Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen durch­zuführen und Maßnah­men zu tref­fen, um die Si­cher­heit und Ge­sund­heit aller Mit­a­r­bei­ter zu gewähr­leis­ten.

Eine sol­che Maßnahme ist z. B. das Be­reit­stel­len eines Mit­a­r­bei­ters, der die ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­be des Si­che­rungs­pos­tens bzw. des Brand­schutz­pos­tens über­nimmt. Brand­schutz­pos­ten sind dem­nach Per­so­nen, die bei Ge­fah­ren in Zu­sam­men­hang mit Hitze oder Schweißar­bei­ten als Si­cher­heits­per­so­nen ein­ge­setzt wer­den.

Si­che­rungs­pos­ten hin­ge­gen wer­den ein­ge­setzt bei Ar­bei­ten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie auch bei Gleis­a­r­bei­ten, im Straßenbau, beim Be­fah­ren von Gru­ben, beim Auf­stel­len von Gerüsten etc.

Bei­spiel: Ein Mit­a­r­bei­ter führt in einer Röhre Schweißar­bei­ten durch. Während die­ser Ar­beit wird dem Mit­a­r­bei­ter schwin­de­lig oder er wird sogar ohnmächtig. In die­sem Falle setzt der Si­che­rungs­pos­ten um­ge­hend einen Not­ruf ab und führt (so­fern diese/r sich nicht selbst gefährdet) Ret­tungs­maßnah­men durch.

Wei­te­re Ein­satz­ge­bie­te von Brand- und Si­che­rungs­pos­ten sind u.a.:

  • Tan­krei­ni­gungs­a­r­bei­ten
  • Kes­sel­a­r­bei­ten
  • Be­fah­ren von Bau­gru­ben etc.
  • Auch bei allen Ar­bei­ten, bei denen Mit­a­r­bei­ter mit einer of­fe­nen Flam­me oder mit Fun­ken­flug zu tun haben, ist die Be­reit­stel­lung eines Si­che­rungs­pos­tens/ Brand­schutz­pos­tens wich­tig.

Wel­che Un­ter­neh­men set­zen Brand- und Si­che­rungs­pos­ten ein?

Si­che­rungs­pos­ten und Brand­schutz­pos­ten wer­den zu­meist in großen Be­trie­ben, z. B. in der Pe­tro­che­mie ein­ge­setzt eben­so wie in Kraft­an­la­gen und auch in Ölver­bren­nungs­an­la­gen.

Was sind die grund­le­gen­den In­hal­te der Schu­lung für die Aus­bil­dung der Si­che­rungs­pos­ten/Brand­schutz­pos­ten?

Ziel der Schu­lung ist es, den Teil­neh­mern die be­son­de­ren Ge­fah­ren, die bei Ar­bei­ten, wie zum Bei­spiel Schweißar­bei­ten oder Ein­stei­gen in Behälter, Silos und enge Räume auf­tre­ten können, auf­zu­zei­gen. Zudem ver­mit­teln wir ihnen die not­wen­di­gen Kennt­nis­se für ihre Tätig­keit als Si­che­rungs- und Brand­pos­ten the­o­re­tisch und prak­tisch.

Die Schu­lungs­in­hal­te um­fas­sen fol­gen­de The­men:

  • Vor­aus­set­zun­gen der Ver­bren­nung 
  • Brenn­ba­rer Stoff 
  • Ex­plo­si­ons­be­reich 
  • Aus­brei­tung der Wärme
  • Fun­ken­flug Brand­ge­fahr­si­tua­ti­on 
  • DGUV 205-001 Be­trieb­li­cher Brand­schutz 
  • Kenn­zeich­nung nach Ge­fahr­stoff­ver­ord­nung 
  • Brenn­ba­re Flüssig­kei­ten nach VbF 
  • Brand­klas­sen­ein­tei­lung
  • Not­ruf / Alar­mie­rung im Werk 
  • Hin­weis­schil­der 
  • Not­ausgänge 
  • DGUV 113 – 004 Ar­bei­ten in engen Räumen und Behältern
  • DGUV 213 – 055 und 112 – 199 Ret­ten aus engen Räumen und Behältern

Was pas­siert, wenn Un­ter­neh­men sich nicht an die Vor­ga­ben zum Thema Aus­bil­dung Brand- und Si­che­rungs­pos­ten hal­ten?

Wenn Un­ter­neh­men keine Si­cher­heits­pos­ten/Brand­schutz­pos­ten aus­bil­den las­sen, kann dies even­tu­ell Bußgel­der durch die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft zur Folge haben. Auch bei einer zufälli­gen Nach­fra­ge im Be­trieb kann es nach­tei­lig sein, falls kein Si­cher­heits­pos­ten bzw. Brand­schutz­pos­ten ge­nannt wer­den kann. Zudem ent­ste­hen Ri­si­ken im Brand­fall, die durch die Aus­bil­dung ge­eig­ne­ter Präven­tiv­maßnah­men ver­hin­dert wer­den können. Als Ver­ant­wort­li­che wird bei einer Nicht­be­ach­tung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten stets die Un­ter­neh­mensführung her­an­ge­zo­gen. Teil­wei­se ver­lan­gen es die Brand­schutz­ver­si­che­rer.

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