Aus­bil­dung zum
Si­cher­heits­be­auf­trag­ten

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Aus­bil­dung zum Si­cher­heits­be­auf­trag­ten nach DGUV-I 211-042

Si­cher­heits­be­auf­trag­te haben eine be­ra­ten­de Funk­ti­on

Si­cher­heits­be­auf­trag­te sind nicht wei­sungs­be­fugt, statt­des­sen haben sie eine be­ra­ten­de Funk­ti­on. Die Auf­ga­be eines Si­cher­heits­be­auf­trag­ten ist es, für den Un­ter­neh­mer oder auch Vor­ge­setz­ten als „Sprach­rohr“ zwi­schen Mit­a­r­bei­ter, Geschäftsführung, Be­triebs­a­rzt, Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit und Be­triebs­rat zu wir­ken. Die Aus­bil­dung ist eine eh­ren­amt­li­che Tätig­keit und soll ein so­zi­a­ler An­ker­punkt für die An­ge­stell­ten sein. So kann der Si­cher­heits­be­auf­trag­te auch als „Kum­mer­kas­ten zwi­schen oben und unten”, so­zu­sa­gen als „pro­ak­ti­ver Ver­mitt­ler“ an­ge­se­hen wer­den. Darüber hin­aus ach­tet der Si­cher­heits­be­auf­trag­te auf die Si­cher­heit im Be­trieb, al­ler­dings, ohne dass er Mah­nun­gen o. Ä. aus­spre­chen kann. Er ist durch seine tägli­che Ar­beit im Pro­zess / Be­trieb un­ter­wegs und kann Ge­fah­ren­quel­len frühzei­tig er­ken­nen.

Si­cher­heits­be­auf­trag­te un­terstützen den Un­ter­neh­mer

Die Si­cher­heits­be­auf­trag­ten können zivil- und straf­recht­lich nicht haft­bar ge­macht wer­den, be­zie­hungs­wei­se wegen der Erfüllung der ihnen übert­ra­ge­nen Auf­ga­ben nicht be­nach­tei­ligt wer­den. Die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für die Ar­beits­si­cher­heit und den Ge­sund­heits­schutz liegt immer beim Un­ter­neh­mer.

Die Si­cher­heits­be­auf­trag­ten un­terstützen den Un­ter­neh­mer/ die Un­ter­neh­me­rin bei der Um­set­zung von Ar­beits­si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz (siehe DGUV Vor­schrift 1 § 20).

Er­nen­nung, Zuständig­kei­ten, Schu­lun­gen

Der Si­cher­heits­be­auf­trag­te muss vom Ar­beit­ge­ber für seine Tätig­keit frei­ge­stellt wer­den.

  • Die Er­nen­nung, be­zie­hungs­wei­se die Be­auf­tra­gung, er­folgt in Ab­spra­che mit der gewählten Mit­a­r­bei­ter­ver­tre­tung und dem Be­triebs- und Per­so­nal­rat und soll­te um­ge­hend allen Beschäftig­ten be­kannt ge­ge­ben und im Fir­men­or­ga­ni­gramm aus­ge­wie­sen wer­den.
  • Um diese Auf­ga­be in den Be­trie­ben erfüllen zu können, benötigen Si­cher­heits­be­auf­trag­te ent­spre­chen­des Grund­wis­sen. Die­ses Wis­sen er­hal­ten die je­wei­li­gen Per­so­nen in einer Aus­bil­dung zum Si­cher­heits­be­auf­trag­ten, die WS In­dus­tries gerne für Ihre Mit­a­r­bei­ter durchführt.

Auf­ga­ben eines Si­cher­heits­be­auf­trag­ten (Bsp.)

  • Sie ach­ten auf den Zu­stand der tech­ni­schen Schutz­ein­rich­tun­gen und der persönli­chen Schutzausrüstun­gen.
  • Sie wir­ken als Vor­bild für das Si­cher­heits- und ge­sund­heits­ge­rech­te Ver­hal­ten.
  • Sie bie­ten Kol­le­gen Hil­fe­stel­lung bei der Um­set­zung des Ar­beits­schut­zes an.
  • Sie ach­ten auf die ord­nungs­gemäße Nut­zung und die Exis­tenz persönli­cher Schutzausrüstung und Schutz­ein­rich­tun­gen (z. B. PSA, Erste-Hilfe-Kästen, Brand­schutz).
  • Sie mel­den si­cher­heits­tech­ni­sche Mängel und Un­fall­ge­fah­ren an Vor­ge­setz­te und ma­chen ggf. Ver­bes­se­rungs­vor­schläge.
  • Sie in­for­mie­ren Mit­a­r­bei­ter über den si­che­ren Um­gang mit Ma­schi­nen, Ar­beitss­tof­fen und Ar­beits­hy­gi­e­ne.
  • Sie neh­men an Be­triebs­be­ge­hun­gen und Un­fall­un­ter­su­chun­gen teil.
  • Sie sor­gen dafür, mögli­che Mängel, so­weit möglich, zu be­sei­ti­gen (z. B. Stol­per­stel­len oder an­de­re klei­ne Un­eben­hei­ten/mögli­che Ge­fah­ren­quel­len).

In wel­chen Be­trie­ben wer­den Si­cher­heits­be­auf­trag­te benötigt?

Si­cher­heits­be­auf­trag­te sind in vie­len Be­trie­ben in der In­dus­trie und im Hand­werk an­zu­tref­fen. Dabei lohnt sich die Aus­bil­dung zum Si­cher­heits­be­auf­trag­ten so­wohl für große Un­ter­neh­men als auch für klei­ne Be­trie­be unter 20 Mit­a­r­bei­ter. Für Be­trie­be ab 20 Mit­a­r­bei­tern ist die Aus­bil­dung bzw. die Be­reit­stel­lung eines Si­cher­heits­be­auf­trag­ten laut DGUV 1 und SGB VII vor­ge­schrie­ben. Je nach BG wird dann eine zwei­te, drit­te oder vier­te Per­son im Un­ter­neh­men als zusätz­li­cher Si­cher­heits­be­auf­trag­ter ge­for­dert.

Wie lau­fen die Schu­lun­gen zum Si­cher­heits­be­auf­trag­ten ab?

In un­se­ren Schu­lun­gen in­for­mie­ren wir Ihre Mit­a­r­bei­ter über die recht­li­chen Grund­la­gen des Ar­beits­schut­zes und die grundsätz­li­chen Auf­ga­ben als Si­cher­heits­be­auf­trag­ter. Sie er­hal­ten eine Einführung in die si­cher­heits­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen, ler­nen die wich­tigs­ten Ge­sund­heits­ge­fah­ren und Un­fall­ar­ten ken­nen. Dabei legen wir Wert auf eine pra­xis­be­zo­ge­ne Ver­mitt­lung der In­hal­te, damit die neuen Si­cher­heits­be­auf­trag­ten schnell in der Lage sind, das Ge­lern­te un­mit­tel­bar in ihrem be­ruf­li­chen All­tag an­zu­wen­den.

  • Die Schu­lung fin­det an 2 Tagen statt, je­weils 8 Stun­den.

Zu den In­hal­ten, die in der Schu­lung ver­mit­telt wer­den, gehören u. a. the­o­re­ti­sche Grund­la­gen aus dem

  • Ar­beits­schutz­ge­setz,
  • So­zi­al­ge­setz­buch §7 und auch
  • all­ge­mei­ne Ge­set­ze, Ver­ord­nun­gen, Vor­schrif­ten.

Fragen & Termine?

Wir be­ra­ten Sie gerne jeder Zeit!

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Ich habe die Da­ten­schut­zer­klärung zur Kennt­nis ge­nom­men. Ich stim­me zu, dass meine An­ga­ben zur Kon­takt­auf­nah­me und für Rück­fra­gen ge­spei­chert wer­den.
Hin­weis: Sie können Ihre Ein­wil­li­gung je­der­zeit für die Zu­kunft per E-Mail an in­fo@ws-in­dus­tries.de wi­der­ru­fen.

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